Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EquiVento – Jana Merrifield
Kohlhofen 3
6370 Reith bei Kitzbühel
Österreich
E-Mail: hallo@equivento.at
Telefon: +43 676 6106801
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen EquiVento – Jana Merrifield und ihren Kund:innen vereinbarten Leistungen, insbesondere Reitunterricht, Reitpädagogik, pädagogisches Voltigieren, Auszeit mit Pferden & Natur sowie damit zusammenhängende individuell vereinbarte Angebote.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucher:innen bleiben unberührt.
2. Terminvereinbarung, Vertragsabschluss und Einbeziehung der AGB
Anfragen über die Website, per E-Mail, WhatsApp oder Telefon sind zunächst unverbindlich.
Ein Termin gilt erst dann als verbindlich vereinbart, wenn Datum und Uhrzeit von EquiVento ausdrücklich bestätigt wurden. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch erfolgen.
Grundlage der Terminvereinbarung sind die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EquiVento. Diese werden vor bzw. bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht und sind unter equivento.at/agb abrufbar.
Bei telefonischen Terminvereinbarungen wird nach Möglichkeit zusätzlich eine schriftliche Terminbestätigung mit Hinweis auf die AGB übermittelt.
Die Angabe von Terminwünschen oder regelmäßigen Verfügbarkeiten auf einem Teilnahmebogen stellt noch keine verbindliche Terminvereinbarung dar.
Regelmäßig vereinbarte Termine begründen weder ein Abonnement noch eine Verpflichtung, Leistungen für einen bestimmten Zeitraum oder in einer bestimmten Anzahl in Anspruch zu nehmen.
3. Preise und Zahlung
Es gilt der bei der Buchung vereinbarte Preis. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Bezahlung einzelner Einheiten erfolgt nach der Einheit bar oder per Rechnung. Bei regelmäßigen Teilnehmer:innen kann die Abrechnung gesammelt zum Monatsende erfolgen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Absage, Terminverschiebung und Nichterscheinen
Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn können 50 % des vereinbarten Preises verrechnet werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und EquiVento dadurch ein entsprechender Ausfall entsteht. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage können bis zu 100 % des vereinbarten Preises verrechnet werden, soweit der reservierte Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und EquiVento dadurch ein entsprechender Ausfall entsteht. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
Bei Krankheit, Notfällen oder vergleichbaren besonderen Umständen kann EquiVento im Einzelfall aus Kulanz ganz oder teilweise von einer Verrechnung absehen. Ein Anspruch auf eine solche Kulanzregelung besteht nicht.
5. Verspätungen
Bei verspätetem Erscheinen kann sich die zur Verfügung stehende Zeit entsprechend verkürzen. Ein Anspruch auf Verlängerung über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus besteht nicht, insbesondere wenn dadurch nachfolgende Termine beeinträchtigt würden.
6. Absage oder Anpassung durch EquiVento
Da die Angebote von EquiVento mit Tieren und teilweise im Freien stattfinden, können Umstände eintreten, die eine sichere oder pferdegerechte Durchführung einer geplanten Einheit unmöglich machen.
EquiVento kann eine Einheit insbesondere dann absagen, verschieben oder in angemessenem Umfang anpassen, wenn dies aufgrund der Gesundheit oder des Wohlbefindens eines eingesetzten Pferdes, aufgrund ungeeigneter Wetter- oder Bodenverhältnisse oder aus sonstigen Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Bei einer Absage durch EquiVento wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Für eine von EquiVento abgesagte und nicht durchgeführte Einheit wird kein Entgelt verrechnet. Bereits geleistete Zahlungen für die betreffende Einheit werden zurückerstattet, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.
Eine Anpassung einzelner Inhalte einer Einheit aus Sicherheits-, Wetter- oder Tierschutzgründen begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, sofern die vereinbarte Leistung im Wesentlichen erbracht werden kann.
7. Sicherheit und Mitwirkung
Der Umgang mit Pferden ist mit besonderen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden. Auch gut ausgebildete und zuverlässige Pferde können als Lebewesen unerwartet reagieren.
Teilnehmer:innen bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, EquiVento vor Beginn der Einheit über gesundheitliche oder sonstige Umstände zu informieren, soweit diese für eine sichere Durchführung der Einheit relevant sind.
Den Sicherheitsanweisungen von EquiVento ist während der Einheit Folge zu leisten.
EquiVento kann einzelne Tätigkeiten ablehnen, abbrechen oder anpassen, wenn deren sichere oder pferdegerechte Durchführung unter Berücksichtigung insbesondere des Könnens und der körperlichen Voraussetzungen der teilnehmenden Person, des eingesetzten Pferdes, der Ausrüstung oder der äußeren Bedingungen nicht gewährleistet werden kann.
Personen, deren sichere Teilnahme aufgrund von Alkohol, Drogen oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht gewährleistet ist, können aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
8. Kleidung und Schutzausrüstung
Beim Reiten ist ein geeigneter und passend sitzender Reithelm zu tragen.
Teilnehmer:innen werden gebeten, nach Möglichkeit einen eigenen passenden Reithelm mitzubringen. Soweit bei EquiVento geeignete Leihhelme vorhanden sind, können diese zur Verfügung gestellt werden. Ein passender Leihhelm in jeder Größe kann jedoch nicht garantiert werden.
Für die Teilnahme sind geschlossene, geeignete Schuhe und zweckmäßige Kleidung erforderlich. Aus Sicherheitsgründen kann EquiVento einzelne Tätigkeiten ablehnen, wenn Kleidung oder Ausrüstung eine sichere Durchführung nicht zulassen.
Für pädagogisches Voltigieren können abhängig von der jeweiligen Übung und Durchführung abweichende Anforderungen an die Schutzausrüstung gelten. Pädagogisches Voltigieren kann insbesondere auch ohne Reithelm durchgeführt werden, wenn dies für die konkrete Übung vorgesehen und aus fachlicher Sicht vertretbar ist.
Stürze oder sonstige erhebliche Belastungen eines von EquiVento zur Verfügung gestellten Helms sind EquiVento unverzüglich mitzuteilen.
9. Gewichtsgrenze beim Reiten
Zum Schutz der eingesetzten Pferde gilt für das Reiten eine maximale Körpergewichtsgrenze von 100 kg.
Diese Grenze betrifft ausschließlich Angebote bzw. Teile von Angeboten, bei denen geritten wird. Andere Tätigkeiten und Angebote mit dem Pferd am Boden können unabhängig davon möglich sein.
Die Gewichtsgrenze wird zusätzlich vor der Buchung bzw. in den Informationen zu den Angeboten von EquiVento kommuniziert.
10. Minderjährige
Bei Leistungen für Minderjährige wird der Vertrag grundsätzlich mit der buchenden erziehungsberechtigten Person geschlossen. Diese ist Vertragspartner:in von EquiVento und zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Minderjährige können nach entsprechender Vereinbarung während einer betreuten Einheit auch ohne Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen.
In diesem Fall ist vorab die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Außerdem müssen die für eine sichere Betreuung erforderlichen Angaben, insbesondere ein erreichbarer Notfallkontakt und gegebenenfalls Angaben zur Abholung oder zum selbstständigen Verlassen des Hofes, vorliegen.
Für den Zeitraum der ausdrücklich vereinbarten und betreuten Einheit übernimmt EquiVento die Betreuung der teilnehmenden minderjährigen Person im vereinbarten Umfang. Vor Beginn und nach Ende der Einheit liegt die Aufsicht bei den Erziehungsberechtigten oder einer entsprechend beauftragten Begleitperson, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Begleitpersonen und mitgebrachte Geschwisterkinder sind nicht Bestandteil der vereinbarten Betreuung. Die Aufsicht über sie verbleibt bei der jeweiligen erziehungsberechtigten oder begleitenden Person.
11. Ausritte
Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ausritts besteht nicht.
Ausritte werden nur mit Teilnehmer:innen durchgeführt, deren reiterliche Fähigkeiten EquiVento aufgrund vorheriger gemeinsamer Einheiten ausreichend einschätzen kann und die für den jeweiligen Ausritt geeignet sind.
Ob und in welcher Form ein Ausritt durchgeführt werden kann, entscheidet EquiVento unter Berücksichtigung insbesondere des reiterlichen Könnens, des eingesetzten Pferdes sowie der Wetter-, Boden-, Verkehrs- und sonstigen Sicherheitsbedingungen.
Kann ein vorgesehener Ausritt aus diesen Gründen nicht stattfinden, kann stattdessen eine geeignete Einheit auf dem Reitplatz, in der Reithalle oder eine andere vereinbarte reiterliche Tätigkeit durchgeführt werden.
12. Verhalten am Hof und Begleitpersonen
Auf dem gesamten Hof ist auf Tiere, andere Personen sowie landwirtschaftliche und betriebliche Abläufe Rücksicht zu nehmen. Sicherheitsanweisungen und örtliche Hinweise sind zu beachten.
Pferde dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von EquiVento nicht gefüttert, aus ihren Bereichen geholt oder anderweitig selbstständig beschäftigt werden.
Das Rauchen ist in Stallungen, bei Heu- und Strohlagerungen sowie in sonstigen entsprechend gekennzeichneten oder brandgefährdeten Bereichen untersagt.
Hunde dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mitgebracht werden.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände bleiben die Teilnehmer:innen bzw. Begleitpersonen selbst verantwortlich. Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
13. Regelmäßige Termine und Vergünstigungen
Für Teilnehmer:innen mit einem regelmäßig wahrgenommenen festen Termin kann EquiVento vergünstigte Konditionen anbieten.
Eine solche Vergünstigung gilt für zukünftige Einheiten nur solange, wie die hierfür mitgeteilten Voraussetzungen erfüllt sind. Werden regelmäßige Termine dauerhaft aufgegeben oder nicht mehr regelmäßig wahrgenommen, kann für zukünftige, noch nicht verbindlich gebuchte Einheiten wieder der reguläre Preis gelten.
Bereits verbindlich vereinbarte Preise werden dadurch nicht nachträglich geändert.
Regelmäßige Termine stellen kein Abonnement dar und begründen keine Verpflichtung, über einen bestimmten Zeitraum weitere Einheiten zu buchen.
14. Gutscheine
Gutscheine von EquiVento werden grundsätzlich für eine konkret bezeichnete Leistung ausgestellt.
Der Gutschein berechtigt zur Inanspruchnahme der darauf bezeichneten Leistung. Erhöht sich der reguläre Preis dieser Leistung nach Ausstellung des Gutscheins, ist für die ursprünglich bezeichnete Leistung keine Aufzahlung allein aufgrund dieser späteren Preiserhöhung erforderlich.
Gutscheine können als PDF per E-Mail übermittelt oder persönlich abgeholt werden. Ein postalischer Versand wird nicht angeboten.
Bei Bestellung auf Rechnung wird der Gutschein nach Zahlungseingang ausgestellt bzw. übermittelt. Bei persönlicher Abholung kann der Gutschein auch bar bezahlt werden.
Für Gutscheine wird von EquiVento keine gesonderte verkürzte Gültigkeitsfrist festgelegt.
Gesetzliche Rücktritts- und Verbraucherrechte bleiben unberührt. Insbesondere können bei im Fernabsatz bestellten Gutscheinen ohne bereits festgelegten Leistungstermin gesetzliche Rücktrittsrechte bestehen.
Über gesetzliche Ansprüche hinaus kann EquiVento einer Rückgabe oder Erstattung im Einzelfall aus Kulanz zustimmen. Ein Anspruch auf eine darüber hinausgehende Kulanzleistung besteht nicht.
15. Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften
Für Verträge, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, beispielsweise per E-Mail, WhatsApp oder Telefon, abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), soweit dieses anwendbar ist.
Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das gesetzliche Rücktrittsrecht insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
Bei im Fernabsatz erworbenen Gutscheinen ohne bereits festgelegten Leistungstermin gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktrittsrecht. Die hierfür erforderliche Rücktrittsbelehrung sowie das Muster-Rücktrittsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt.
Gesetzliche Rücktrittsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
16. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Diese AGB enthalten insbesondere keinen Ausschluss oder keine Einschränkung der Haftung, soweit eine solche nach zwingendem Recht nicht zulässig wäre.
Die mit dem natürlichen Verhalten von Pferden verbundenen Risiken entbinden EquiVento nicht von den gesetzlichen Sorgfalts-, Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten.
Teilnehmer:innen sind ihrerseits verpflichtet, Sicherheitsanweisungen zu beachten und für die sichere Durchführung relevante Informationen mitzuteilen.
Für von Teilnehmer:innen oder Begleitpersonen verursachte Schäden gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit Anfragen, Buchungen und der Durchführung der Angebote entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung von EquiVento unter equivento.at/datenschutz.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender verbraucherschutzrechtlicher Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richten sich die daraus entstehenden Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
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